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Ostallgäuer ÖDP beim neuen „Volksbegehren für echten Nichtraucherschutz“ mit dabei!
Hintergrundinfo zur Kritik am CSU/FDP-Entwurf:
Im Wesentlichen darf generell in Festzelten wieder geraucht werden und dazu haben auch Minderjährige Zugang, da hier eine Kontrolle des Jugendschutzes nicht gewährleistet werden könnte (Gesundheitsminister Söder).
In so genannten Eckkneipen unter 75qm darf der Wirt entscheiden, ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht (von außen muss das für alle Gäste durch ein Schild ersichtlich sein). Allerdings gibt es bereits schon jetzt Streit darüber, was einfache Speisen sind, denn nur diese dürfen in Raucherkneipen serviert werden: Beispielsweise nur Wiener Würstl oder auch ein Schweinsbraten?
In allen anderen Gaststätten (Wirtshäusern) kann ein separater Raucherraum eingerichtet werden. Ähnlich ist es in Diskotheken.
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