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Joachim Schön, Stellv. Vorsitzender

Otto Schrägle, Beisitzer

 

 

       

 

 

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ödp Ostallgäu/Kaufbeuren

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ÖDP fordert Erhalt des deutschen Grundgesetzes
EU-Kandidat: „Vertrag von Lissabon hebelt Grundgesetz aus“
 

Das deutsche Grundgesetz muss erhalten bleiben!“ Das fordern der Europa-Kandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei, Bündnis für Familien, ÖDP Tom Nieberle, Biessenhofen, anlässlich des 60. Geburtstages der deutschen Verfassung am 23. Mai. Nieberle warnt in diesem Zusammenhang vor dem Vertrag von Lissabon, gegen den auch Vertreter der ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. „Der Vertrag von Lissabon wird das deutsche Grundgesetz völlig aushebeln,“ befürchtet der ÖDP-Politiker.

„Der Leitsatz des Grundgesetzes, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, wird außer Kraft gesetzt werden, wenn die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik auf die Europäische Union übertragen und dort von keinem Parlament mehr kontrolliert wird,“ führt der ÖDP-EU-Kandidat aus. Sollte der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, stünde nicht nur die Demokratie sondern auch die soziale Marktwirtschaft auf der Kippe“.

„Leider haben die meisten deutschen Politiker kein Bewusstsein für dieses Problem, sonst hätte nicht sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat für den Vertrag gestimmt,“ kritisiert Nieberle. Ihre letzte Hoffnung gelte nun der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts, die Ende Mai erwartet wird.


Gegen das neue Gesetz zur Abschaffung des Nichtraucherschutzes:

Ostallgäuer ÖDP beim neuen „Volksbegehren für echten Nichtraucherschutz“ mit dabei!

Infostand in Kaufbeuren am Aktionstag 16. Mai (Obstmarkt)

Ostallgäu/Kaufbeuren, 11.5.2009 - Voraussichtlich zum 1. August wird das neue CSU/FDP-Gesetz das Rauchen in vielen Lokalen wieder ermöglichen. Der ÖDP-Kreisverband Kaufbeuren/Ostallgäu gibt landkreisweit den Startschuss für das neue "Volksbegehren gegen die Abschaffung des Nichtraucherschutzgesetzes". Die ÖDP will der Gesundheitsvorsorge den Vorrang geben, den Nichtraucherschutz verteidigen und noch einen Schritt weiter gehen: Auch die umstrittene Ausnahmeregelung, die im ganzen Land sogenannte Raucherclubs ermöglichte, soll mit Hilfe des Volksbegehrens fallen. Das ÖDP-Begehren wird von mehreren Initiativen unterstützt: u. a. vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., von Nichtraucher-Initiative München und von Pro Rauchfrei e.V. Auch die kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) tritt für das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz ein.

"Die Landtagsmehrheit will offensichtlich die Gesundheitsvorsorge dem Populismus der FDP und der Europawahl-Panik der CSU opfern", kritisiert der Kreisvorsitzende, Gemeinde- und Kreisrat Tom Nieberle, Altdorf, das Vorhaben von CSU und FDP. Die bayerische ÖDP vertrete jedoch die Auffassung, dass der Grundsatz „Leben und leben lassen“ auch für Kinder in Volksfestzelten, Besucher von Gaststätten, Menschen mit Atemwegserkrankungen, Wirte und ihre Familien und Bedienungen an ihrem Arbeitsplatz gelten müsse. Die Staatsregierung solle ihren verkorksten Gesetzentwurf zurück ziehen. Der Nichtraucherschutz sei ein zentrales gesundheitspolitisches Thema, das „nicht aus dem Blickwinkel der Oktoberfestwirte sondern aus ärztlicher Sicht“ beurteilt werden müsse, meint Nieberle.

Nieberle: "Wir hoffen, mit dem Zeitpunkt unserer Initiative die Beratung des neuen wachsweichen CSU/FDP-Gesetzes im Landtag durch eine öffentliche Debatte beeinflussen zu können. Falls dies nicht möglich ist, streben wir einen Volksentscheid an". Unterschriftslisten können unter

www.nichtraucherschutz-bayern.de

heruntergeladen oder unter Tel.Nr. 08342/9695385 bestellt werden.

Die ÖDP beteiligt sich auch am landesweiten Aktionstag am 16. Mai mit einem Info-Stand in der Fußgängerzone von Kaufbeuren (Obstmarkt).

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Hintergrundinfo zur Kritik am CSU/FDP-Entwurf:

Im Wesentlichen darf generell in Festzelten wieder geraucht werden und dazu haben auch Minderjährige Zugang, da hier eine Kontrolle des Jugendschutzes nicht gewährleistet werden könnte (Gesundheitsminister Söder).

In sogenannten Eckkneipen unter 75qm darf der Wirt entscheiden, ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht (von außen muss das für alle Gäste durch ein Schild ersichtlich sein). Allerdings gibt es bereits schon jetzt Streit darüber, was einfache Speisen sind, denn nur diese dürfen in Raucherkneipen serviert werden: Beispielsweise nur Wiener Würstl oder auch ein Schweinsbraten?

In allen anderen Gaststätten (Wirtshäusern) kann ein separater Raucherraum eingerichtet werden. Ähnlich ist es in Diskotheken.